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Rettungswachen

Eine Rettungswache ist ein Stützpunkt des Rettungsdienstes, an dem Personal, Fahrzeuge und weitere Infrastruktur vorgehalten wird. Rettungswachen stellen einen ökonomischen und zeitnahen Einsatz der Rettungsmittel sicher.

Die Rettungsdienst GmbH des DRK im Landkreis Konstanz verfügt über fünf solcher Rettungswachen an den Standorten Konstanz, Singen, Radolfzell, Stockach und Engen. Des weiteren besteht eine Kooperation mit der Johanniter Unfallhilfe und dem Arbeiter-Samariterbund in Singen sowie dem Malteser Hilfsdienst in Konstanz.
Die Rettungswachen des DRK befinden sich jeweils in direkter Nachbarschaft zu den Krankenhäusern der jeweiligen Städte, nicht nur, um eine Grundlage für die umfassende und effektive Kooperation zwischen Rettungsdienst und Notaufnahme zu schaffen, sondern auch, um die optimale Anbindung des zuständigen Notarztes im Krankenhaus sicherzustellen.

Rettungswache Konstanz
Leiter Rettungswache:
Denis Eichenbrenner Rettungswache Konstanz
Adresse:
DRK-Rettungswache Konstanz
Mainaustraße 29
78464 Konstanz
     
Rettungswache Singen
Leiter Rettungswache:
Ulrich Fels Rettungswache Konstanz
Adresse:
DRK-Rettungswache Singen
Schaffhauser Straße 60
78224 Singen
     
Rettungswache Radolfzell
Leiter Rettungswache:
Ralf Kraus Rettungswache Konstanz
Adresse:
DRK-Rettungswache Radolfzell
Konstanzer Str. 74
78315 Radolfzell
     
Rettungswache Stockach
Leiter Rettungswache:
Ralf Kraus Rettungswache Konstanz
Adresse:
DRK-Rettungswache Stockach
Stadtgarten 6a
78333 Stockach
     
Rettungswache Engen
Leiter Rettungswache:
Ulrich Fels Rettungswache Konstanz
Adresse:
DRK-Rettungswache Engen
Ludwig-Finckh-Straße 2
78234 Engen
Rechtsgrundlage
§ 7 RDG
Rettungswache

(1) Die Rettungswache hält die nach dem Bereichsplan (§ 3) erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige Personal einsatzbereit. Die Rettungs-mittel sollen den jeweils anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Notfallmedizin angepaßt werden.
(2) Die Krankenhausträger sind auf Verlangen desjenigen, der den Rettungsdienst durchführt, verpflichtet, vor dem Neu- oder Erweiterungsbau von Krankenhäusern zu prüfen, ob feste Einrichtungen des Rettungsdienstes vorgesehen werden können.

 


         
       
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