DRK-Kita in BrandenburgFoto: M. Eram / DRK

Rotkreuzkurs Erste Hilfe
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

  • Martin Zinsmaier

    Leitung Soziale Dienste
    Ausbildungsleiter
     

    Tel: 07732 9460 -162
    Fax: 07732 9460 - 159

    Konstanzer Str. 74
    78315 Radolfzell

    Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

    Kostenübernahme

    Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

    Ausnahmen:

    • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
      Sie müssen dort ein Abrechnungsformular beantragen, Link
    • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
      Die Ausbildung muss vorab beantragt werden.
    • Unfallkasse Baden-Württemberg
      Sie müssen dort ein Abrechnungsformular beantragen
       

    Der Kurs kostet ansonsten 65,00 €.

  • Anita Glocker

    Gehaltsabrechnung
    Nebenamtliche Mitarbeiter und Aushilfen
    Ausbildungsverwaltung 

    Tel: 07732 9460 -153
    Fax: 07732 9460 -159

    Konstanzer Str. 74
    78315 Radolfzell

    Unser Kursangebot richtet sich an

    • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
    • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
    • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  
    Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

    Hinweise

    Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. 

Kurse & Termine

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