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B. Schutz der Zivilbevölkerung
DRK Kreisverband Landkreis Konstanz e.V.
DRK Rettungsdienst gGmbH Landkreis Konstanz
Tel: 07732 9460 -0 info(at)drkkn.de
Konstanzer Str. 74 78315 Radolfzell
3. Wie sind Frauen zu behandeln?
Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind immer vor Vergewaltigung und jeder unsittlichen Handlung zu schützen. Auch jede angewandte Gewalt oder Drohung, um sie zur Prostitution zu zwingen ist untersagt (27 II GA IV; Art. 76 I ZP I).
Schwangere Frauen und Mütter von kleinen Kindern werden im Falle ihrer kriegsbedingten Verhaftung oder Internierung vorrangig anderen Fällen behandelt, z. B. bei der medizinischen Versorgung oder Gerichtsverfahren. (Art. 76 II ZP I) Eine verhängte Todesstrafe darf gegen solche Personen nicht vollstreckt werden. (Art. 76 III ZP I)
Ansonsten gelten für Frauen die allgemeinen Vorschriften für Zivilpersonen und Internierungen.
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