B. Schutz der Zivilbevölkerung

DRK Kreisverband 
Landkreis Konstanz e.V.

DRK Rettungsdienst gGmbH 
Landkreis Konstanz

Tel: 07732 9460 -0
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Konstanzer Str. 74
78315 Radolfzell

6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?

Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).
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